Nur mal so: Unkraut vom Nachbarn über den Zaun zurück werfen?
Nein, das Zurückwerfen von Unkraut vom Nachbargrundstück ist in Deutschland nicht erlaubt. Das Nachbarrecht regelt, dass jeder Grundstückseigentümer für die Pflege seines eigenen Grundstücks verantwortlich ist. Das bedeutet, dass Unkraut, das vom Nachbargrundstück auf das eigene Grundstück gelangt, von diesem selbst entfernt werden muss.

Vor allem, wenn auf des Nachbarn Seite - also meiner - kein Unkraut wächst ... :)

Kommentare